Firmengründung in Lubin in Polen
Sonderwirtschaftszone Lubin
Wo sehen Sie Ihre geschäftliche Zukunft? Investieren Sie in Lubin Polen in der Sonderwirtschaftszone (Speziell-Wirtschaftliche Zone, ökonomische Sonderzone, Spezielle ökonomische Zone) mit hervorragenden Möglichkeiten für geschäftliche Investitionen in den nächsten Jahren. Gehören Sie zu den ersten, die unsere erstklassigen Kontakte nutzen möchten, dann bieten wir Ihnen einen unbürokratischen Aufbau Ihrer Firma innerhalb kürzester Zeit in Lubin/Polen.
Polen ist heutzutage eines der attraktivsten Länder Mitteleuropas hinsichtlich der Bedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit. Die Perspektive des Beitritts zur Europäischen Union sowie der ökonomische Fortschritt sind die Faktoren, die aus Polen ein Land mit unbestreitbaren Investitionsvorteilen machen.
Wenn man die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung schafft, kann man nicht umhin, die regionalen Bedingungen und Chancen zu berücksichtigen. So eine Chance ist die Gründung der Speziell-Wirtschaftliche Zone in Lubin, die eine breite Palette an Präferenzen und Vergünstigungen für wirtschaftliche Vorhaben bietet. Die Formel der ökonomischen Sonderzonen ist seit langem weltweit bekannt und die Richtigkeit ihrer Regeln wurde mehrmals in der Praxis bestätigt.
Die Sonderwirtschaftszone Polen in Lubin schafft insofern sehr günstige Bedingungen, als sie in einer Transit- und Grenzregion in der unmittelbaren Nachbarschaft mit den Ländern Westeuropas situiert ist und über natürliche Ressourcen, die in vielen Branchen der Industrie verwendet werden über sowie qualifizierte Arbeitskräfte verfügt. Firmen, die sich dazu entscheiden, auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone Lubin Polen aktiv zu werden, wird vielseitige Sach- und Informationshilfe gewährleistet.
Gemarkung Lubin 28 Ha
Industriegebiet, in Lubin, in der Nähe der Stadtzentrum gelegenes, 1 Km vom Internationalweg E-65. In Anbetracht der Nähe der Wohnsiedlungen, die Notwendigkeit der Führung der Wirtschaftstätigkeit mit niedriger Lärmstärke. Gebiet ist mit notwendig technische infrastruktur ausgestattet. Es ist Zufahrtasphaltweg in Realisierung. Genehmigung zur Führung der Wirtshaftstätigkeit ein Investor hat erhalten in Bauwesenindustrie.
In Lubin eine aus am gröstensten polnische Firmen, KGHM Polsa Miedz S.A., eine Niederlassung hat und das beziehen mit entwikelt Kommunikation- und Transportstrassenetz und mit hochqualifizierte Technischebelegschaft.
- 5 Km vom Stadtzentrum
- 800 m vom Internationalweg E-65
- 5 Km vom Einladebahnhof
- 75 Km vom international Flughafen in Wroclaw
- 50 Km vom Flußhafen in Glogów
- 85 Km von deutsche Grenze in Zgorzelec
- 105 Km von tschechische Grenze
Steuerliche Vergünstigen
Körperschaftsteuerbefreiung:
50% der investitions-aufwendungen | Mit geplanten investitionskosten verbundene investitionen |
Mit 2-jährigen kosten der geplanten beschäftigung verbundene investitionen |
Zusätzliche körpersachaftsteuerbef reiung für KMU:
15% der investitions-aufwendungen | Mit geplanten investitionskosten verbundene investitionen |
Mit 2-jährigen kosten der geplanten beschäftigung verbundene investitionen |
Grundsätze für die Kostenberechnung wurden in der Verordnung des Ministerrates vom 20.02.2001 über Regionalbeihilfe für Unternehmen (Ges.-Bl. Nr. 28 Pos. 306 von 2001) festgelegt;
KMU kleine und mittelständische Unternehmen (laut Gesetz Gewerberecht vom 19. November 1999, Kap. 6, Art. 53 56, Ges.-Bl. Von 1999 Nr. 101, Pos. 1178).
- Investitionswert von mindestens 100.000 euro
- Aufrechterhaltung des Eigentumsrechts an Vermögensbestandteilen, mit denen Investitionsaufwendungen verbunden waren, im Zeitraum von mind. 5 Jahren
- Erhaltung neuer Arbeitsplätze, mit denen zugesprochene steuerliche Vergünstigungen verbunden sind, im Zeitraum von mind. 5 Jahren
Der Investor wählt eine der Grundlagen für steuerliche Vergünstigung aus (Investitions- oder Beschäftigungsgröße). Die Körperschaftsteuerbefreiung steht dem Unternehmer vom Monat an zu, in dem er die Investitionsaufwendungen oder Arbeitskosten getragen hat, bis zur Ausschöpfung des Limits der Regionalbeihilfe. Die mit jeder Form der öffentlichen Beihilfe verbundenen Kosten werden summiert (z.B. Zusätzliche Befreiung von der lokalen Grundsteuer).
Übrigen Bevorzugungen und Ermunterungen für Investoren
- Grundsteuerbefreiung - übereinstimmend mit Stadtraten und Gemeinderaten Beschlussen, wo Investitionflächen die Sonderwirtschaftzone Legnica sind lokalisiert, es ist möglich den Grundsteuerbefreiung zu erzielen. Den Befreiungshöhe ist ab Beschäftigtequote abhängig.
- Subventionserlangungsmöglichkeit von lokal Arbeitsamt für Finanzierung den Arbeitsplätzebildung und den Schulung für Absolventen und Arbeitslosen.
- Berechtigungserlangungsmöglichkeit für niedriger Zinsfuss den Kediten und Anleihen für Arbeitsplätzebildung
- Forderneamortisationsverwendungsmöglichkeit für mancheren Grundfonds
- Prozedursvereinfacht an Grundbesitzankauf in Polen gebunden für Ausländeren.